Schwangeren- und Schwangerschaftskonflikt-beratung

Schwangerschaft

Das ist eine spannende Zeit voller Erwartungen, aber auch eine Zeit der Veränderungen, die viele Fragen und Aufgaben mit sich bringt.

Die Beraterinnen der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Diakonischen Werkes stehen Ihnen und Ihren Angehörigen während und auch nach dieser Zeit in allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt zur Seite.

Wir bieten an:

  • Beratung zu Fragen rund um die Schwangerschaft
  • Informationen zu staatlichen Sozialleistungen (Mutterschaftsgeld, Mutterschutzfristen, Elterngeld, Elternzeit, Kindergeld, ALG I & II, Wohngeld, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss,Krankenversicherung)
  • Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte (finanziell und sozial)
  • gemeinsame Beantragung finanzieller Hilfen (bspw. Bundesstiftung „Mutter und Kind-Schutz des ungeborenen Lebens“)
  • Beratung und Begleitung bei und nach Schwangerschaftsabbruch
  • Beratung und Begleitung nach Fehl- oder Totgeburt
  • Beratung zu Verhütung, Sexualität und Familienplanung
  • Unterstützung bei der Entscheidungsfindung für oder gegen vorgeburtliche Untersuchungen
  • Beratung vor oder nach pränataler Diagnostik
  • Begleitung bei der vertraulichen Geburt
  • Sexualpädagogische Gruppenangebote in Schule und Freizeit

Beratung im Schwangerschaftskonflikt

Eine Schwangerschaft kann Sorgen, Angst und Unsicherheit zur Folge haben, erst recht wenn diese nicht geplant war. Das kann zu enormen persönlichen Konflikten und zu existenziellen Ängsten führen.

  • Was wird aus meiner Ausbildung/Arbeit?
  • Wie lassen sich finanzielle Engpässe überwinden?
  • Was wird aus meiner Partnerschaft?
  • Bin ich der Verantwortung gewachsen?
  • und viele weitere Fragen

Ein persönliches, neutrales und vertrauliches Gespräch soll Ihnen dabei helfen, eine tragfähige eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen.

Die gesetzliche Regelung (§ 219 StGB) zum Schwangerschaftsabbruch beinhaltet daher die Verpflichtung, sich im Schwangerschaftskonflikt beraten zu lassen.

Als staatlich anerkannte Beratungsstelle erhalten Sie eine Beratungsbescheinigung, die zum Schwangerschaftsabbruch notwendig ist.

Schwangerschaft und Geburt eines Kindes sind nicht selten mit besonderen Problemen und Belastungen verbunden.

Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ will mit einmaligen finanziellen Hilfen schwangere Frauen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen. Sie bewilligt Mittel für:

  • Schwangerschaftsbekleidung- und Stillbedarf
  • Babyerstausstattung
  • Ergänzende Wohnungseinrichtung
  • Wohnungsrenovierung (Materialkosten)

Die Anträge müssen von der werdenden Mutter persönlich vor der Geburt gestellt werden.

Die Bewilligung ist einkommensabhängig. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Mutterpass
  • Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (auch des Partners)

Bescheide über:

  • Wohngeld, Kindergeld, Rente
  • ALG I bzw. ALG II
  • Einmalleistungen für Schwangerschaft und Geburt
  • Ausbildungsvergütung (auch BAB oder BaföG)
  • Unterhalt/ zu leistende Unterhaltszahlungen
  • Elternbeiträge für Kita / Hort
  • Mietvertrag/ aktuelle Miethöhe
  • Kfz: Kredit u. Haftpflichtversicherung
  • Hauseigentümer: evtl. Kreditnachweis & Nebenkosten
KONTAKT

 

Elvira Heinrich
Diplom Sozialpädagogin/ Sozialarbeiterin (FH)
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